Kann man das absetzen?

Schlagwort: Modernisierung

Brandschadensanierung

Die Kosten für eine Brandschadensanierung kann nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Hausanschluss

Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Carport- und Terrassenüberdachung

Die Kosten für den Bau einer Carport- oder Terrassenüberdachung können in der Einkommensteuererklärung unter den Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des eigenen Grundstückes. Zudem darf es sich nicht um einen Neubau handeln. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Maler

Malerarbeiten, etwa ein neuer Anstrich der Fassade oder der Innen-und Außenwände bei einer Renovierung, sind im Rahmen der Handwerkerleistungen absetzbar. Voraussetzung: Die Arbeiten wurden auf dem eigenen Grundstück bzw. im selbst genutzten Eigenheim ausgeführt. Achtung: Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, können Sie die Kosten nicht absetzen.

Fliesenleger

Die Arbeiten von einem Fliesenleger (Reparatur, Wartung, Verlegen) sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die Pflege von Fliesen fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Dachdecker

Arbeiten am Dach, etwa das Neueindecken eines bestehenden Hauses, der Ausbau des Dachgeschosses oder Reparaturen, können als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des Grundstücks. Eine Dachrinnenreinigung kann als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, auf einem öffentlichen Grundstück oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, dann sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Außenanlagen errichten

Wenn Sie Außenanlagen, etwa Wege oder Zäune, errichten, dann können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des privaten Grundstücks. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, auf einem öffentlichen Grundstück oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Aufstellen eines Baugerüstes

Die Arbeitskosten für die Aufstellung eines Baugerüstes können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung absetzbar (Minderung der Steuerzahllast). Es können 20% der Aufwendungen maximal 4.000 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahlast) berücksichtigt werden.

Putzfrau

Die Kosten für eine Putzfrau können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.