Die Kosten einer Straßenreinigung auf Ihrem privaten Grundstück können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Es handelt sich dabei um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Die Kosten für die Straßenreinigung, die Sie an die Gemeinde oder Stadt zahlen, sind nicht abzugsfähig: Die Straße bzw. der Gehweg zählen nicht zu Ihrem privaten Grundstück.
Die Kosten für die Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Die Kosten für eine Hausreinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
Die Kosten für eine Hilfe im Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.