Umzugsdienstleistungen
Wenn Sie aus beruflichem Anlass umziehen, können Arbeitnehmer die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigen. Hat der Umzug private Gründe, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.