Brille
Die Kosten einer Brille können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Wenn es sich um eine Schutzbrille, Bildschirmbrille oder Lupenbrille handelt, die Sie für Ihren Beruf benötigen, können Sie die Kosten für eine Brille als Werbungskosten bei Ihren Einkünften als Arbeitnehmer abziehen,