Kann man das absetzen?

Schlagwort: Lernmittel

Fortbildungskosten

Fortbildungskosten sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können. Bei Fortbildungskosten muss immer eine erste Berufsausbildung zu Grunde liegen.

Schulbedarf

Der Schulbedarf, wie z.B. Bücher oder Schulmaterialien für Ihr Kind, ist nicht abzugsfähig. Diese Kosten sind mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten. Anders ist es, wenn Sie eine Fort- oder Weiterbildung machen. Hier sind diese Kosten, z.B. für Bücher, Materialien oder Gebühren, als Werbungskosten abzugsfähig.