Kann man das absetzen?

Schlagwort: Leasingraten

Pendler

Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.