Kann man das absetzen?

Schlagwort: Krankheitskosten

Weitere Werbungskosten

Es kann bei den Werbungskosten Kosten geben die nicht direkt einer Werbungskosten-Art zugeordnet werden können. Diese Kosten können bei den weiteren Werbungskosten erfasst werden. Es handelt sich hierbei um beruflich veranlasste Kosten für z.B. eine Brille, Bewirtungskosten oder Krankheitskosten.

Fitnessstudio

Die Kosten für das Fitnessstudio, können Sie unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR), können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Krankengymnastik

Kosten für die Krankengymnastik können als außergewöhnliche Belastungen oder als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Voraussetzung: Ein entsprechendes Rezept oder Attest liegt vor.

Zahnarzt

Die Kosten für den Zahnarzt können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Arzt

Der Besuch beim Arzt ist in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wenn Ihnen Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Arztrechnung

Arztrechnungen können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie medizinisch notwendig sind. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Kosten können z.B. Krankheitskosten (z.B. Medikamente), Kurkosten, Fahrtkosten oder Bestattungskosten sein. Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Rezepte

Wenn Ihnen ein Rezept vorliegt, können Sie Ihre Kosten für Medikamente und Rezeptgebühr als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.