Krankengeld
Die Zahlungen von Krankengeld – die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten – sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
Die Zahlungen von Krankengeld – die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten – sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.