Kann man das absetzen?

Schlagwort: Kinderfreibetrag

Kindesunterhalt

Unterhaltszahlung an oder für ein Kind können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehen, wenn niemand Anspruch auf Kindergeld oder die Kinderfreibeträge hat.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Hierzu zählen Ihre Kosten für Kindertagesstätten, Kinderhorten oder Tagesmüttern. Nicht als Kinderbetreuungskosten abzugsfähig sind z.B. Kosten für Nachhilfeunterricht, Sportverein oder Verpflegung.