Kann man das absetzen?

Schlagwort: Kanalgebühren

Anliegerbeiträge

Anliegerbeiträge können nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Sie können auch Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.