Kann man das absetzen?

Schlagwort: Kammerjäger

Schädlings- und Ungezieferbekämpfung

Die Kosten für eine Schädlings- und Ungezieferbekämpfung können Sie nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen. Ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Handwerkerleistung handelt ist im Einzelfall abzugrenzen. Wenn Sie die Schädlings- und Ungezieferbekämpfung durch die Installation entsprechender Vorrichtungen am Haus angehen, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Kommt ein Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Haus und berät Sie, wie Sie die Schädlinge los werden (oder vergiftet die Schädlinge direkt auf Ihrem Grundstück), handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen.