Kann man das absetzen?

Schlagwort: Jobwechsel

Umzug

Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können Sie als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Ist der Umzug privat veranlasst, ist es möglich die Kosten teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben.