Ausweisdokumente
Die Kosten für Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zählen meist zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar.
Die Kosten für Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zählen meist zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar.
Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.