Kann man das absetzen?

Schlagwort: Idiotentest

Ausweisdokumente

Die Kosten für Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zählen meist zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar.

Pendler

Als Pendler können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen. Auch durch Dienstreisen verursachte Fahrtkosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden.