Kann man das absetzen?

Schlagwort: Heizöl

Eigenheim

Aufwendungen für ein Eigenheim sind nur absetzbar, wenn Sie mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen eigenen Hausstand an Ihrem privaten Wohnort und einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhalten, können Sie die Aufwendungen für den Haushalt am Beschäftigungsort, unter bestimmten Voraussetzungen ansetzen. Bei diesen Kosten handelt es sich um Werbungkosten.

Heizkosten

Verbrauchskosten können Sie nicht absetzen. Aber: Kosten für die Heizungsanlage sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Nebenkosten

Es können nicht alle Positionen der Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einige Positionen stellen haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerdleistungen dar. Nutzen Sie die Wohnung zur Erzielung von Einkünften z.B. gewerbliche Einkünfte, können Sie alle Positionen der Nebenkosten als Betriebsausgabe ansetzen.