Kann man das absetzen?

Schlagwort: Heileurythmie

Heileurythmie

Die Kosten für die heileurythmische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Voraussetzung: Ein entsprechendes Rezept oder Attest liegt vor und die Kosten entstehen zwangsläufig.