Hausmeister und Hauswart
Die Kosten für den Hausmeister oder Hauswart können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen.
Die Kosten für den Hausmeister oder Hauswart können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen.