Kann man das absetzen?

Schlagwort: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Gärtner

Kosten für einen Gärtner sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden und es sind nur die Arbeitskosten begünstigt. Es kann sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder um Handwerkerleistungen handeln. Die Gartengestaltung fällt z.B. unter die Handwerkerleistungen, die Gartenpflegearbeiten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Nicht begünstigt: Arbeiten, die nicht auf dem eigenen Grundstück verrichtet werden, Materialkosten und Kosten, die im Rahmen eines Neubaus anfallen.

Fußbodenheizung

Die Kosten für eine Fußbodenheizung sind als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, wenn die Fußbodenheizung nachträglich eingebaut wird oder es sich um Wartung, Spülung und Reparatur der Fußbodenheizung handelt. Nicht begünstigt sind die Materialkosten der Fußbodenheizung.

Fäkalienabfuhr

Die Kosten für eine Fäkalienabfuhr sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Nur als Vermieter können Sie die Kosten bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben absetzen.

Steuererklärung

Kosten für die Erstellung oder Hilfe bei der Steuererklärung sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, außer es handelt sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben.

Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

Kosten für eine Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen können nach § 35a EStG absetzbar sein. Sicher kommt eine Berücksichtigung unter den Werbungskosten (bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben) bei einem Unternehmer in Betracht.

Energieausweis

Kosten für einen Energiepass sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können diese jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.

Deichabgabe

Kosten für die Deichabgabe sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie kann Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.

Chauffeur

Kosten für einen Chauffeur sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, außer es handelt sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.

Carport- und Terrassenüberdachung

Die Kosten für den Bau einer Carport- oder Terrassenüberdachung können in der Einkommensteuererklärung unter den Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des eigenen Grundstückes. Zudem darf es sich nicht um einen Neubau handeln. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Breitbandkabelnetz

Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur eines Breitbandkabelnetzes kann in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung (Handwerkerleistung) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.