Kann man das absetzen?

Schlagwort: Handyrechnung

Telefonkosten

Telefonkosten sind für Arbeitnehmer Werbungskosten, wenn es sich um beruflich veranlasste Kosten handelt. Als Telekommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr und der Einzelgesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr absetzbar. Dies gilt für Festnetzgeräte und Mobiltelefone (Handy).

Telefon

Arbeitnehmer können ihre Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten abziehen, soweit sie beruflich veranlasst sind. Auch Unternehmer können Ihre betrieblich veranlassten Telefon- und Internetkosten als Betriebausgabe geltend machen.