Schornsteinfeger

Die Leistungen eines Schornsteinfegers bzw. Kaminkehrers können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Die Leistungen eines Schornsteinfegers bzw. Kaminkehrers können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Die Lohnkosten für das Schneeschieben im Winter sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Hierzu zählen auch die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) können nicht abgezogen werden.
Die Kosten für einen Winterdienst sind als »Haushaltsnahe Dienstleistung« abzugsfähig. Zu den Kosten für einen Winterdienst zählen die Lohnkosten für die Schneeräumung oder das Streuen von Splitt. Die Materialkosten (Splitt, Schneeschieber oder Schneeschaufel) werden dabei nicht berücksichtigt.