Aufwendungen für ein Eigenheim sind nur absetzbar, wenn Sie mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.
Es können nicht alle Positionen der Nebenkostenabrechnung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einige Positionen stellen haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerdleistungen dar. Nutzen Sie die Wohnung zur Erzielung von Einkünften z.B. gewerbliche Einkünfte, können Sie alle Positionen der Nebenkosten als Betriebsausgabe ansetzen.