Glasbruchversicherung
Die Beiträge zu einer Glasbruchversicherung sind steuerlich absetzbar, wenn das versicherte Gebäude unternehmerisch genutzt wird. Dies ist bei Geschäfts- und Lagerräumen der Fall. Auch Vermieter können die Kosten abziehen. Arbeitnehmer können die Versicherungsbeiträge anteilig ansetzen, wenn sie ein beruflich genutztes Arbeitszimmer haben. Bei rein privat genutztem Wohnraum können Sie Ihre Glasbruchversicherung nicht steuerlich anrechnen.