Haben Sie eine Photovoltaikanlage auf dem privaten Wohnhaus und speisen Sie den Strom ins öffentliche Netz ein, sind Sie ein gewerbetreibender Unternehmer. Sie erzielen gewerbliche Einkünfte und müssen die in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Eine Ferienwohnung können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie die Wohnung nur selbst nutzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Ein Ferienhaus können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie das Haus nur selbst nutzen . Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.