Kann man das absetzen?

Schlagwort: Friseurleistungen

Pflegekosten

Krankheitsbedingte Pflegekosten, also Kosten zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hierzu zählen die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik, die pflegebedingte Heimunterbringung, ambulante Pflegekräfte, Pflegedienste oder Sozialstationen usw. Rein altersbedingte Kosten können nicht als außergewöhnliche Belastungen, aber gegebenenfalls als Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.