Kann man das absetzen?

Schlagwort: Freiberufler

Hardware

Sie können die Kosten für Hardware (etwa einen Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur oder Maus) als Werbungskosten abziehen, wenn Sie diese beruflich verwenden. Nutzen Sie die Hardware auch privat, können Sie die Kosten immer noch anteilig als Werbungskosten abziehen. Gewerbetreibende oder Selbständige ziehen betrieblich genutzte Hardware als Betriebsausgaben ab.

Kasko

Die Kaskoversicherung eines Fahrzeugs ist nur in der Einkommensteuererklärung absetzbar, wenn sich der Pkw im Betriebsvermögen eines Unternehmens (selbständige oder gewerbliche Einkünfte) befindet. Handelt es sich um den privaten Pkw, können Sie den Haftpflichtanteil aus der Kfz-Versicherung als Sonderausgaben in Abzug bringen.

Telefonkosten

Telefonkosten sind für Arbeitnehmer Werbungskosten, wenn es sich um beruflich veranlasste Kosten handelt. Als Telekommunikationskosten sind der berufliche Anteil der Grundgebühr und der Einzelgesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr absetzbar. Dies gilt für Festnetzgeräte und Mobiltelefone (Handy).

Internetkosten

Internetkosten können Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass es sich bei den Internetkosten um beruflich veranlasste Kosten handelt. Internetkosten gehören zu den Telekommunikationskosten und können gegebenenfalls zusätzlich zu pauschal geltend gemachten Telefonkosten berücksichtigt werden.

Handy

Arbeitnehmer können ihre Handykosten als Werbungskosten abziehen, soweit sie beruflich veranlasst sind. Auch Unternehmer können Ihre betrieblich veranlassten Handykosten als Betriebausgabe geltend machen.

Telefon

Arbeitnehmer können ihre Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten abziehen, soweit sie beruflich veranlasst sind. Auch Unternehmer können Ihre betrieblich veranlassten Telefon- und Internetkosten als Betriebausgabe geltend machen.

Internet

Die Kosten für das Internet können Sie als Arbeitnehmer bei den Werbungskosten abziehen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass die Kosten beruflich veranlasst sind. Die Kosten für das Internet gehören zu den Telekommunikationskosten und können gegebenenfalls zusätzlich zu pauschal geltend gemachten Telefonkosten berücksichtigt werden.

Tablet

Sie können die Kosten für ein Tablet als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das Tablet beruflich und privat, können Sie die Kosten anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie ein betrieblich genutztes Tablett bei den Betriebsausgaben ansetzen.

iPad

Sie können die Kosten für ein iPad als Werbungskosten abziehen, wenn es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Nutzen Sie das iPad beruflich und privat, können Sie die Kosten nur anteilig als Werbungskosten abziehen. Auch als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie ein betrieblich genutztes iPad bei den Betriebsausgaben ansetzen.