Kann man das absetzen?

Schlagwort: Freiberufler

Arbeitszimmer / Tagespauschale (Homeoffice) ab 2023

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen oder es kann ein Pauschbetrag von 1.260€ geltend gemacht werden. Dieser Pauschbetrag ist für jeden vollen Kalendermonat zu gewähren, in dem das Arbeitszimmer genutzt wurde. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Zahnarzt

Die Kosten für den Zahnarzt können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Arzt

Der Besuch beim Arzt ist in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wenn Ihnen Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Arztrechnung

Arztrechnungen können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie medizinisch notwendig sind. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Rezepte

Wenn Ihnen ein Rezept vorliegt, können Sie Ihre Kosten für Medikamente und Rezeptgebühr als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale bis 2022

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Büro

Die Kosten für ein Büro sind Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Büro auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Scanner

Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten für einen Scanner als Werbungskosten abziehen, wenn sie diesen beruflich verwenden. Nutzt der Arbeitnehmer den Scanner auch privat, können die Kosten immer noch anteilig angesetzt werden. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Scanner als Betriebsausgabe ab.

Drucker

Sie können die Anschaffungskosten für einen Drucker als Werbungskosten abziehen, wenn Sie ihn beruflich verwenden. Nutzen Sie den Drucker auch privat, können Sie die Kosten anteilig berücksichtigen. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Drucker als Betriebsausgabe ab.