Kann man das absetzen?
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Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung
Die Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung ist nicht abzugsfähig. Eine Wohngebäudeversicherung und Brandversicherung kann nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt.
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