Dienstfahrzeug
Ein Dienstfahrzeug, das Sie von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen und privat nutzen dürfen, müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Es gibt zwei Wege der Besteuerung: Die Ein-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Dies gilt auch für einen Unternehmer, der seinen Pkw im Betriebsvermögen hält – sofern er den PKW auch privat nutzt.