Kann man das absetzen?

Schlagwort: Fachliteratur

Steuerberatung

Steuerberatungskosten sind in der Einkommensteuererklärung eigentlich nicht mehr zu berücksichtigen. Sie sind nur noch abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften entstanden sind. Dieser Teil der Steuerberatungskosten kann bei der jeweiligen Einkunftsart als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.

Steuerberater

Steuerberatungskosten sind in der Einkommensteuererklärung eigentlich nicht mehr zu berücksichtigen. Sie sind nur noch abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften entstanden sind. Dieser Teil der Steuerberatungskosten kann bei der jeweiligen Einkunftsart als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.

Steuer-CD

Kosten für eine Steuer-CD, Steuersoftware und Steuerfachliteratur sind eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sind die Kosten den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnen, können Sie diese anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Steuersoftware

Kosten für Steuersoftware und -fachliteratur sind eigentlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sind die Kosten den einzelnen Einkunftsarten zuzuordnen, können Sie diese anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.