Abrisskosten für ein baufälliges Gebäudes mit anschließendem Neubau sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes abziehen. Es kann sich auch um außergewöhnliche Belastungen handeln.
Ablesedienst und Abrechnung bei Verbrauchszählern wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw. sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können die Kosten jedoch bei der Vermietung eines Objektes als Vermieter bei den Werbungskosten oder als Unternehmer bei den Betriebsausgaben abziehen.
Die Kosten für eine Abflussrohrreinigung können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen anzusetzen.
Fortbildungskosten sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können. Bei Fortbildungskosten muss immer eine erste Berufsausbildung zu Grunde liegen.
Die Kosten für ein Fernstudium können Sonderausgaben oder Werbungskosten/Betriebsausgaben darstellen. Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Ein Fernstudium stellt in der Regel ein Zweitstudium dar, da normalerweise vorher eine erste Ausbildung bereits vorhanden ist.
Studiengebühren können Sonderausgaben oder Werbungskosten/Betriebsausgaben darstellen. Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Kosten für ein Zweitstudium sind in der Regel immer Werbungskosten.
Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Die Kosten für die eigene Berufsausbildung, die nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Kosten für ein Zweitstudium sind in der Regel immer Werbungskosten.
Die Kosten für eine Lehre sind als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Es kommt dabei darauf an, ob es sich um eine Ausbildung (Sonderausgaben) oder um ein Ausbildungsdienstverhältnis (Werbungskosten) handelt.
Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind meist Sonderausgaben. Die Kosten für die Ausbildung sind also keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet, es sich also um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt.
Die Zinsen, die für einen Kredit gezahlt werden, können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kredit im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht. Dies ist zum Beispiel bei Vermietern der Fall, die einen Kredit aufgenommen haben, um eine vermietete Wohnung zu finanzieren. Der Kredit selbst kann allerdings nicht abgesetzt werden.