Kann man das absetzen?

Schlagwort: Einkommensteuererklärung

Steuererklärung

Kosten für die Erstellung oder Hilfe bei der Steuererklärung sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, außer es handelt sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben.

Elektroanlagen

Die Wartung und Reparatur von Elektroanlagen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung ansetzen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.

Brandschadensanierung

Die Kosten für eine Brandschadensanierung kann nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Erhalten Sie eine Versicherungsleistung entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Hausanschluss

Die Kosten für einen Hausanschluss z.B. den Anschluss von Stromkabeln, für das Fernsehen, für Internet über Kabelfernsehen, Glasfaser oder per Satelitenempfangsanlagen sowie Weiterführung der Anschlüsse können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

Kosten für eine Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen können nach § 35a EStG absetzbar sein. Sicher kommt eine Berücksichtigung unter den Werbungskosten (bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben) bei einem Unternehmer in Betracht.

Energiepass

Kosten für einen Energiepass sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie können diese jedoch als Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder als Betriebsausgaben bei einem Unternehmer absetzen.

Deichabgabe

Kosten für die Deichabgabe sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Sie kann Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder Betriebsausgaben bei einem Unternehmer sein.

Chauffeur

Kosten für einen Chauffeur sind nach § 35a EStG nicht in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, außer es handelt sich um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.

Carport- und Terrassenüberdachung

Die Kosten für den Bau einer Carport- oder Terrassenüberdachung können in der Einkommensteuererklärung unter den Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des eigenen Grundstückes. Zudem darf es sich nicht um einen Neubau handeln. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.

Breitbandkabelnetz

Die Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur eines Breitbandkabelnetzes kann in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung (Handwerkerleistung) berücksichtigt werden, wenn die Arbeiten innerhalb des Grundstückes erfolgen. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks, sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.