Legionellenprüfung
Die Legionellenprüfung kann nach § 35 a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Die Legionellenprüfung kann nach § 35 a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Die Kosten für die Kleidungs-und Wäschepflege und-reinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wenn die Leistung in Ihrem Haushalt stattfindet. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Kellerschachtabdeckungen können als Steuerermäßigung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um Handwerkerleistungen. Die Materialkosten sind nicht begünstigt.
Die Kosten für einen Klavierstimmer sind nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das Klavier muss sich jedoch im eigenen Haushalt befinden.
Die Arbeitskosten für einen Kellerausbau können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die dabei entstandenen Materialkosten sind allerdings nicht abzugsfähig. Voraussetzung ist auch, dass es sich nicht um einen Neubau handelt.
Die Kosten für die Montage und Reparatur von Insektenschutzgittern ist nach § 35a EStG in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben können Sie auch die Materialkosten in Abzug bringen.
Verbrauchskosten können Sie nicht absetzen. Aber: Kosten für die Heizungsanlage sind nach § 35a EStG teilweise in der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Die Kosten für den Hausmeister oder Hauswart können Sie als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigen.
Die Kosten für eine Hausschwammbeseitigung können nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Diese Leistungen zählen zu den Handwerkerleistungen. 20% der Kosten (bis maximal 2.000 €) können Sie absetzen.
Die Kosten für eine Hausreinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.