Soweit es sich um Gegenstände handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können, können Sie die Kosten für die Reparatur, Wartung und Pflege dieser Gegenstände in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Die Arbeiten müssen innerhalb des eigenen Grundstückes erfolgen.
Die Arbeiten von einem Tischler sind als Handwerkerleistung in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden. Die Pflege von z.B. Fenstern fällt unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und kann als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die Reparatur und Wartung von Fenstern fällt unter die Handwerkerleistungen und kann als Steuerermäßigung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Erfolgt die Leistung außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die Kosten nicht als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung zu berücksichtigen. Erhalten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse entfällt die Berücksichtigung als Steuerermäßigung.
Die Kosten für eine Rechtsberatung sind nach § 35a EStG nicht in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Handelt es sich jedoch um Werbungskosten, etwa bei einem Arbeitsrechtsstreit oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen, können Sie die Kosten durchaus in der Steuererklärung berücksichtigen.
Kosten für Pilzbekämpfung innerhalb Ihres Grundstückes können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind lediglich die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.
Die Kosten für Pflasterarbeiten auf Ihrem Grundstück können Sie in der Steuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigen. Es sind dabei aber nur die Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, die Materialkosten sind nicht abzugsfähig.
Die Kosten für die Anlieferung und das Aufstellen von Müllschränken (auch Müll-Tonnenboxen oder Müllcontainer genannt) können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Solche Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie keine Materialkosten in Abzug bringen können.
Die Wartungs- und Reparaturkosten für einen Müllschlucker können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Diese Leistungen fallen unter die Handwerkerleistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur die reine Arbeitsleistung in Abzug bringen können.
Die Müllabfuhrgebühren können nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Wenn es sich um Werbungskosten bei einem vermieteten Objekt oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmen handelt, können Sie die Müllabfuhrgebühren in der Steuererklärung berücksichtigen.
Modernisierungsmaßnahmen, z.B. für die Küche oder das Badezimmer, können Sie in der Steuererklärung berücksichtigen. Bei dieser Leistung handelt es sich um Handwerkerkleistungen. Die Materialkosten sind nicht abzugsfähig, Sie können lediglich die Arbeitsleistung in Ansatz bringen.
Ihre Mauerwerkssanierung können sie als Steuerermäßigung in der Steuererklärung absetzen. Die Leistung der Mauerwerkssanierung fällt unter die Handwerkerleistungen.