Kann man das absetzen?

Schlagwort: Einkommensteuererklärung

Krankengeld

Die Zahlungen von Krankengeld – die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten – sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.

Elterngeld

Die Zahlungen von Elterngeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern, sie fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt.

Fitnessstudio

Die Kosten für das Fitnessstudio, können Sie unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Müllgebühren

Die Müllgebühren, können Sie grundsätzlich nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei der Vermietung und Verpachtung von Eigentum, kann die Müllgebühr abgesetzt werden.

Gewerkschaft

Gewerkschaftsbeiträge sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.

Kontoführungsgebühren

Die Kosten für Kontoführungsgebühren als Arbeitnehmer sind als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung anzusetzen. Es werden pauschal 16 € vom Finanzamt anerkannt. Sind die Kosten höher müssen diese nachgewiesen werden und sie müssen zwangsläufig durch den Arbeitslohn entstanden sein.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR), können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen eigenen Hausstand an Ihrem privaten Wohnort und einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhalten, können Sie die Aufwendungen für den Haushalt am Beschäftigungsort, unter bestimmten Voraussetzungen ansetzen. Bei diesen Kosten handelt es sich um Werbungkosten.