Strafzettel
Bußgelder für Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen – sogenannte Knöllchen – können Sie nicht von der Steuer absetzen. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie die Kosten des Knöllchens tragen müssen. Denn unter gewissen Umständen werden die vom Unternehmen übernommen.