Bewirtungskosten
Die Kosten zur Bewirtung von Geschäftspartnern sind zu 70% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die Kosten zur Bewirtung von Geschäftspartnern sind zu 70% als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Bewirtungsaufwendungen