Kann man das absetzen?

Schlagwort: Betriebsausgaben

Büro

Die Kosten für ein Büro sind Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Büro auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Geschenke

Kundengeschenke können bis zu einem Wert von 35 € pro Jahr abgesetzt werden. Teurere Geschenke sind nicht abzugsfähig. Geschenke an Arbeitnehmer sind bis zu 40 € inklusive Mehrwertsteuer steuerfrei.