Berufsunfähigkeitsversicherung
Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können als »sonstige Vorsorgeaufwendungen« abgezogen werden. Handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, also einen Bestandteil einer Rürup-Vesicherung oder Lebensversicherung, sind die Beiträge diesen Versicherungen zuzurechnen.