Honorarberatung
Honorare für die Beratung durch beispielsweise Vermögensberater können als Werbungskosten absetzbar sein. Die Beratung muss dabei in einem Zusammenhang mit (zukünftigen) steuerpflichtigen Einnahmen stehen.
Honorare für die Beratung durch beispielsweise Vermögensberater können als Werbungskosten absetzbar sein. Die Beratung muss dabei in einem Zusammenhang mit (zukünftigen) steuerpflichtigen Einnahmen stehen.