Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Beiträge zu eine Bauherren-Haftpflichtversicherung zählen bei einem privat genutzten Eigenheim nicht zu den steuerlich abziehbaren Kosten.
Die Beiträge zu eine Bauherren-Haftpflichtversicherung zählen bei einem privat genutzten Eigenheim nicht zu den steuerlich abziehbaren Kosten.