Honorarberatung

Honorare für die Beratung durch beispielsweise Vermögensberater können als Werbungskosten absetzbar sein. Die Beratung muss dabei in einem Zusammenhang mit (zukünftigen) steuerpflichtigen Einnahmen stehen.
Honorare für die Beratung durch beispielsweise Vermögensberater können als Werbungskosten absetzbar sein. Die Beratung muss dabei in einem Zusammenhang mit (zukünftigen) steuerpflichtigen Einnahmen stehen.
Beiträge zu einer Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, können Sie während der Ansparphase als Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung (auch gesetzliche Renten, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen) bis zu einem sich jährlich ändernden Höchstbetrag abziehen.