Kann man das absetzen?

Schlagwort: Babypille

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Kosten können z.B. Krankheitskosten (z.B. Medikamente), Kurkosten, Fahrtkosten oder Bestattungskosten sein. Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Rezepte

Wenn Ihnen ein Rezept vorliegt, können Sie Ihre Kosten für Medikamente und Rezeptgebühr als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.