KFZ-Reparatur
Eine KFZ-Reparatur kann nicht in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es handelt sich hier um Kosten der privaten Lebensführung. Anders ist es, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück, während einer Familienheimfahrt oder auf einer Dienstreise ein Unfall passiert oder sich Ihr Pkw im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens befindet. In diesem Fall können Sie die KFZ-Reparatur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.