Augenlasern
Die Kosten einer Augenlaserbehandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können.
Die Kosten einer Augenlaserbehandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können.
Die Kosten für eine Putzfrau können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Ist die Haushaltshilfe im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung einer Person beauftragt kann ein Ansatz als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht kommen.
Kosten für einen Handwerker können bei einem selbstgenutztem Eigenheim teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Es können 20% der Kosten, maximal 1.200 € als Steuerermäßigung (Minderung der Steuerzahllast) berücksichtigt werden. Handwerkerkosten, die im Zusammenhang mit Einnahmen wie z.B. bei Unternehmern oder Vermietern stehen, können als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden.
Die Leistungen eines Schornsteinfegers bzw. Kaminkehrers können als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Die Kosten für Kontaktlinsen können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Es handelt sich um Werbungskosten, wenn Sie die Kontaktlinsen für Ihren Beruf benötigen.
Unterhalt kann auf verschiedene Arten abgesetzt werden: Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten etwa können Sie als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen abziehen. In anderen Fällen werden Unterhaltszahlung bei einer gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkannt.
Die privaten Krankenversicherungsbeiträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben geltend machen. Die Basisleistungen fließen unbegrenzt in die Berechnung ein. Die Wahlleistungen sind nur begrenzt abziehbar. Für die Absetzbarkeit der Wahlleistungen (etwa eine Chefarztbehandlung) gibt es eine Höchstgrenze von 2.800 € für Selbständige und 1.900 € für Arbeitnehmer, für Ehepaare das Doppelte. Auch Zusatzversicherungen (etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine private Pflegeversicherung) fließen in diesen Höchstbetrag ein.
In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.
Anwaltskosten eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt stehen. Unternehmer können die Kosten für einen Rechtsanwalt als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Tätigkeit für den Betrieb geleistet wird. Anwaltskosten bei Mietrechtsstreitigkeiten sind für Vermieter Werbungskosten. Ein Abzug der Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung ist seit 2013 nur noch sehr eingeschränkt möglich.