Der Besuch beim Arzt ist in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wenn Ihnen Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Arztrechnungen können Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn Sie medizinisch notwendig sind. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Außergewöhnliche Kosten können z.B. Krankheitskosten (z.B. Medikamente), Kurkosten, Fahrtkosten oder Bestattungskosten sein. Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen, erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Wenn Ihnen ein Rezept vorliegt, können Sie Ihre Kosten für Medikamente und Rezeptgebühr als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Medikamente können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt. Von den Kosten wird eine zumutbare Belastung abgezogen. Erst dann wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen aus. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung hängt von Lebenssituation, Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Die Kosten für ein Hörgerät können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Sie können die Kosten als Werbungskosten bei Ihren Einkünften abziehen, wenn Sie das Hörgerät für die Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Die Kosten einer Augenlaserbehandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können.
Die Kosten für Kontaktlinsen können Sie als außergewöhnliche Belastung abziehen. Wichtig ist, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Es handelt sich um Werbungskosten, wenn Sie die Kontaktlinsen für Ihren Beruf benötigen.
In der Steuererklärung können Sie Ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll absetzen. Auch die Beiträge zur Basisabsicherung im Krankheitsfall wird vom Finanzamt in voller Höhe anerkannt.
Anwaltskosten eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt stehen. Unternehmer können die Kosten für einen Rechtsanwalt als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Tätigkeit für den Betrieb geleistet wird. Anwaltskosten bei Mietrechtsstreitigkeiten sind für Vermieter Werbungskosten. Ein Abzug der Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung ist seit 2013 nur noch sehr eingeschränkt möglich.