Kann man das absetzen?

Schlagwort: Aufzugskosten

Reparatur/Wartung

Soweit es sich um Gegenstände handelt, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können, können Sie die Kosten für die Reparatur, Wartung und Pflege dieser Gegenstände in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Die Arbeiten müssen innerhalb des eigenen Grundstückes erfolgen.

Aufzugnotruf

Kosten für einen Aufzugnotruf sind nicht als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Es handelt sich jedoch um Werbungskosten bei der Vermietung eines Objektes oder um Betriebsausgaben bei einem Unternehmer.