Kann man das absetzen?

Schlagwort: Arbeitszimmer

Arbeitszimmer / Tagespauschale (Homeoffice) ab 2023

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen oder es kann ein Pauschbetrag von 1.260€ geltend gemacht werden. Dieser Pauschbetrag ist für jeden vollen Kalendermonat zu gewähren, in dem das Arbeitszimmer genutzt wurde. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Rauchmelder

Die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders können bei selbstgenutzten Objekten teilweise als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Vermieter können sogar sämtliche Kosten als Werbungskosten abziehen.

Eigenheim

Aufwendungen für ein Eigenheim sind nur absetzbar, wenn Sie mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen. Dazu kommt noch die Möglichkeit des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.

Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale bis 2022

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit, können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Büro

Die Kosten für ein Büro sind Werbungskosten eines Arbeitnehmers, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten für das Büro auf 1.250 € beschränkt. Bei Unternehmern gelten diese Regeln für den Betriebsausgabenabzug entsprechend.

Scanner

Arbeitnehmer können die Anschaffungskosten für einen Scanner als Werbungskosten abziehen, wenn sie diesen beruflich verwenden. Nutzt der Arbeitnehmer den Scanner auch privat, können die Kosten immer noch anteilig angesetzt werden. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Scanner als Betriebsausgabe ab.

Drucker

Sie können die Anschaffungskosten für einen Drucker als Werbungskosten abziehen, wenn Sie ihn beruflich verwenden. Nutzen Sie den Drucker auch privat, können Sie die Kosten anteilig berücksichtigen. Unternehmer ziehen die Kosten für einen betrieblich genutzten Drucker als Betriebsausgabe ab.

Hauskauf

Den Hauskauf selbst können sie für Ihre eigengenutzte Immobilie nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen. Aber auch für eigengenutzte Immobilien gibt es Möglichkeiten teilweise Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Hardware

Sie können die Kosten für Hardware (etwa einen Computer, Drucker, Bildschirm, Tastatur oder Maus) als Werbungskosten abziehen, wenn Sie diese beruflich verwenden. Nutzen Sie die Hardware auch privat, können Sie die Kosten immer noch anteilig als Werbungskosten abziehen. Gewerbetreibende oder Selbständige ziehen betrieblich genutzte Hardware als Betriebsausgaben ab.