Arbeitslosengeld
Die Zahlungen von Arbeitslosengeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
Die Zahlungen von Arbeitslosengeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
Die Zahlungen von Krankengeld – die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten – sind nicht als Einkünfte zu versteuern aber fallen unter den Progressionsvorbehalt.
Die Zahlungen von Elterngeld sind nicht als Einkünfte zu versteuern, sie fallen jedoch unter den Progressionsvorbehalt.