Gummistiefel
Die Gummistiefel von der Arbeit absetzen? Kein Problem denkt der Steuermann. Doch ganz so einfach ist es mit dem Steuerrecht nicht. Die richtige Antwort lautet »Es kommt darauf an«.
Die Gummistiefel von der Arbeit absetzen? Kein Problem denkt der Steuermann. Doch ganz so einfach ist es mit dem Steuerrecht nicht. Die richtige Antwort lautet »Es kommt darauf an«.
Haben Sie Aufwendungen für die Anschaffung oder die Reinigung von Arbeitskleidung getragen, können Sie diese in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigen. Bei der Arbeitskleidung muss es sich um Kleidung handeln, die nicht in der Freizeit getragen werden kann.