Arbeitskleidung und Arbeitsmittel
Haben Sie Aufwendungen für die Anschaffung oder die Reinigung von Arbeitskleidung getragen, können Sie diese in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigen. Bei der Arbeitskleidung muss es sich um Kleidung handeln, die nicht in der Freizeit getragen werden kann.