Zeitarbeit und Leiharbeit – Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen
Zeit- und Leiharbeitnehmer sind bei den Zeitarbeitsfirmen angestellt, verrichten ihre Arbeit aber bei anderen Unternehmen.
Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Werbungskosten, wenn die erste Tätigkeitsstätte nicht beim Ort der Tätigkeit liegt.